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In Form einer nach Dekaden gegliederten Jubiläumschronik wird die Entwicklung der „Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel“ zur „Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften“ dargestellt. Beginnend mit den Studierendenunruhen im Jahr 1968 über die Gründung der Fachhochschule im Jahr 1971 wird zunächst der fortschreitende Ausbau der praxisorientierten akademischen Berufsausbildung, insbesondere die Ausweitung auf neue Berufsfelder - als Folge des allgemein wachsenden Bedarfs an akademisch qualifiziertem Personal einerseits sowie der steigenden Zahl von Studienberechtigten andererseits - thematisiert. Diese Entwicklung hatte die Einrichtung neuer Standorte, zahlreicher neuer Studiengänge und Fakultäten ab 1987 zur Folge; auch neue Aufgabengebiete und dementsprechend weitere hochschuleigene Einrichtungen kamen von nun an hinzu.
Ab Mitte der 1990er Jahre erfolgten weitere Modernisierungs- und Professionalisierungsschritte, die dann 2008/2010 etwa zur Umbenennung in „Hochschule“ sowie zur Umwandlung der Fachbereiche in Fakultäten führten. Die angewandte Forschung und Entwicklung sowie der Wissens- und Technologietransfer gewannen zunehmend an Bedeutung. Seit den 2000er Jahren wird auch die Etablierung einer Gründungskultur an der Hochschule thematisiert und unterstützt. 2009 erfolgte die Einführung der Dachmarke „Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften“ für die vier Standorte. Eine besondere Herausforderung war die Bologna-Reform, die Umstellung der Studiengänge auf die Abschlüsse „Bachelor““ und „Master“. Auch wurden neue Studienwege eingerichtet, um weitere Zielgruppen für ein Studium zu erreichen, etwa das „Studium im Praxisverbund“, das Fern- und das Online-Studium.
Aktuelle Themen sind die Verstärkung von inter- und transdisziplinären Projekten in Lehre und Forschung und die „Third Mission“, d.h. die Aktivitäten der Hochschule in den Bereichen Wissens- und Technologietransfer, Weiterbildung und Gesellschaftliches Engagement.
Mit einem Nachwort der Präsidentin der Hochschule, Prof. Dr. Rosemarie Karger.
Das Forschungsprojekt Telenursing-Nursing goes digital (T-Nugd) hat sich zum Ziel gesetzt, eine bedarfsgerechte Entwicklung, Erprobung sowie Evaluation eines möglichen wissenschaftlichen Weiterbil-dungsangebots im Bereich der Telemedizin/Telepflege vorzunehmen, um auf die aufgezeigten Bedarfe passgenau zu reagieren. Das Projektvorhaben adressiert die pflegerischen Berufsgruppen, die häufig eher zur Gruppe der nicht-traditionell Studierenden gehören. In diesem Kontext wurde das Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Öffnung der Hochschulen gefördert. Berufstätige ohne Studienerfahrung und ohne traditionelle Hochschulzugangsberechtigung in Niedersachsen erhielten somit die Möglichkeit kostenfrei an dem entwickelten Weiterbildungsangebot teilzunehmen.
Im nachfolgenden Abschlussbericht werden die Entwicklung, Erprobung und Evaluation des T-Nugd Weiterbildungsangebots beschrieben. Auf dieser Basis folgt eine Zusammenfassung der Erkenntnisse, die für die Weiterentwicklung angepasster Weiterbildungsprogramme zur Digitalisierung in der Pflege von Interesse sind. Ebenfalls folgt ein Ausblick, ob und wo noch weitere Wissens-, Entwicklungs-, Erprobungs- oder Evaluationsbedarfe bestehen.
Advance Care Planning als Instrument der Versorgungssteuerung bei kognitiv eingeschränkten Patienten
(2019)
Die Demenzerkrankung wird in der Gesellschaft zunehmend zu einem präsenten Gesprächsthema. Mit den durch kognitive Beeinträchtigungen einhergehenden abnehmenden Entscheidungsfähigkeiten tritt auch die Vorsorge hinsichtlich dessen in den Vordergrund. Somit ziehen ebenso Dokumente zur gesundheitlichen Vorsorge in die gesellschaftliche Diskussion ein. Während jedoch die herkömmlichen Vorsorgeinstrumente in Deutschland erst einmal bekannter werden, setzen sich internationale Modelle bereits mit dem Ausgleichen dessen Defizite auseinander. Das Konzept des Advance Care Plannings soll zukünftig die herkömmliche Patientenverfügung ablösen.
Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit war es, die Vorteile des Advance Care Plannings gegenüber der herkömmlichen Patientenverfügung hinsichtlich einer selbstbestimmten Versorgungssteuerung herauszufiltern und diese auf kognitiv eingeschränkte Patienten zu übertragen. Dazu wurde eine gezielte Literaturrecherche zu den Themen Patientenautonomie, Patientenverfügung und Advance Care Planning durchgeführt. Nach einer theoretischen Aufarbeitung der Grundsätze, der Probleme und des praktischen Umgangs dieser Themen erfolgte im zweiten Teil eine Recherche der Studienlage im Hinblick auf die Anwendung des Advance Care Plannings bei kognitiv eingeschränkten Patienten. Dazu wurde in verschiedenen Datenbanken nach Publikationen gesucht. Die Studienlage zeigte sich international fortgeschrittener als in Deutschland, wo das Advance Care Planning eher weniger bekannt ist. Es war möglich auf dieser Grundlage positive Effekte des Advance Care Plannings bei kognitiv eingeschränkten Patienten hervorzuheben und hinsichtlich unterschiedlicher Aspekte mit der herkömmlichen Patientenverfügung zu vergleichen.
Trotz der positiven Effekte sind weitere Untersuchungen in diesem Bereich nötig um sie speziell auf demenzkranke Patienten anzuwenden und in diesem Zuge die Betroffenen und ihren Angehörigen zielgerichtet und individuell abgestimmt zu unterstützen.