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Heutzutage verstirbt nahezu die Hälfte der deutschen Bevölkerung in Krankenhäusern und davon bis zu 10% auf Intensivstationen.Ungefähr 66% der in deutschen Krankenhaus verstorbenen Patienten waren laut Angaben der Zugehörigen zuvor schwer krank. Daher ist das Ziel der vorliegenden Bachelorarbeit die Untersuchung der Intensivmedizin und Palliativversorgung auf ihre Vereinbarkeit.
Dafür wurden die Anforderungen der Disziplinen und die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten in der Versorgung analysiert.
Zudem wurden Parallelen in der Versorgung als Anhaltspunkte für eine Integration palliativer Prinzipien in die intensivmedizinische Versorgung herausgearbeitet. Der Fokus lag dabei auf der Kommunikation und dem Vorgehen der Entscheidungsfindung.
Ein Ergebnis dieser Arbeit ist, dass die Palliativversorgung Defizite der Intensivmedizin ausgleichen kann, indem sie dabei unterstützt, den Blick wieder mehr auf den Patienten zu lenken. Eine wesentliche Größe zur Gestaltung der Therapie stellen der Patientenwille und die Lebensqualität dar.
Der Pflege kommt hierbei die Aufgabe zu, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten herzustellen und zu sichern. Sie nimmt dabei eine patientenorientierte Haltung ein.
Die Erkenntnisse der Arbeit beruhen auf einer systematischen Literaturrecherche, -auswertung und -bearbeitung. Dies diente ebenso der Erstellung eigener Darstellungen. Das entstandene Kommunikationsmodell, das Schema der Entscheidungsfindung und das Viereck der Sterbehilfe sollen eine Gestaltungsmöglichkeit für die Umsetzung palliativer Prinzipien auf Intensivstationen darstellen.
Anhand von Experteninterviews werden die mit der Einführung
der Software zu erwartenden Effekte auf die Arbeit der Integrierten
Regionalleitstelle und des Rettungsdienstes dargestellt.
Die Ergebnisse der inhaltlich strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse
zeigen, dass sich alle befragten Experten eine deutliche Zunahme der
Informationstransparenz und eine damit verbundene Stressreduzierung
mit einer verbesserten Versorgungssicherheit der Patienten vorstellen
können, da die enge Einbindung der Kliniken in die direkte Informationsverteilung
als besondere Verbesserung des derzeitigen Verfahrens erkannt
wurde. Die Einführung der IVENA-MANV-Software wird von den
befragten Beamten als Fortschritt angesehen, weil sie sich positiv auf
den Informationsfluss zwischen allen am Einsatz beteiligten Institutionen
und damit auch auf die Versorgungsqualität der Patienten auswirken
kann.
Unter Leitung des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg (Abteilung 6, Referat 61) fand ein Runder Tisch unter Beteiligung von Vertreter*innen relevanter Stakeholder zur „Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V“ statt. Hintergrund des „Runden Tisches“ waren unter anderem Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ (Landtag Baden-Württemberg, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/7980) zur häuslichen Krankenpflege in Baden-Württemberg. Das Ziel des Runden Tisches war es, gemeinsam Lösungsansätze und gemeinsame Verfahren zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung der häuslichen Krankenpflege zu entwickeln. Gemeinsames Verständnis aller Beteiligter war, dass die häusliche Krankenpflege sowohl für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg wie auch für die ambulanten Dienste eine wichtige Säule der pflegerischen und gesundheitlichen Leistungserbringung darstellt. Eine relevante Thematik durchgeführter Diskussionen stellte eine bedarfsangemessene Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V dar. Im Kontext einer pflegewissenschaftlichen Studie sollten Weiterentwicklungspotenziale der häuslichen Krankenpflege in Baden-Württemberg vor allem unter der zentralen Fragestellung entwickelt werden, wie sich die Fachlichkeit der professionellen Pflege zielgerichteter in die Verordnungspraxis und Prozesse der häuslichen Krankenpflege integrieren lässt.