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Der Beitrag analysiert, ob die Immobilienkonjunktur in Deutschland in 2019 zum Ergreifen der in Paragraf 48u des Kreditwesengesetzes enthaltenen makroprudenziellen Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führen könnte und stellt mögliche Auswirkungen solcher Maßnahmen dar. Dabei wird in Ab-schnitt 2 dieses Beitrags auf öffentlich verfügbare Daten und Analysen zurückgegriffen, mit denen die Lage auf dem deutschen Immobilienmarkt sowie den von Banken und Investoren / Häuslebauern eingegangenen Risiken beurteilt werden kann. Abschnitt 3 dieses Beitrags beurteilt die potenzielle Wirkungsweise der Maßnahmen nach §48u KWG und erläutert, welche alternativen bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen möglicherweise besser zur Stärkung der Finanzsystemstabilität geeignet sein könnten.
Mit Mäusekino Kunden fangen
(2004)
Bankenkrisen, Kreditausfälle und Korruption sind positiv miteinander korreliert. Dies zeigt die wissenschaftliche Literatur. Korruptere Länder haben höhere Kreditausfallquoten und höhere Bestände an Non-Performing-Loans (NPL). Korruption im Kreditgeschäft hat kreditgeberseitige, aber auch kreditnehmerseitige Ansatzpunkte. Kreditnehmer entziehen sich mithilfe schwacher Rechtssysteme, die typisch für korrupte Länder sind, der Bedienung ihrer Kredite („Tilgungsausweichung“; „strategische Kreditnehmer“). Banken sind teilweise Leidtragende dieser Form der Korruption, teilweise sind sie aber auch aktiv beteiligt. Die Literatur zeigt, dass Korruption die gesamte Hierarchie von „loan officers“ bis zu „board members“ erfasst. Notwendige Rückstellungen und Kreditabschreibungen werden unterlassen oder verzögert. Für die Bankenaufsicht in der EU, die sich dem Problem der NPL intensiv widmet, ergibt sich die Notwendigkeit, das Phänomen der Korruption verstärkt einzubeziehen. In der EU ist durch die letzte Ost-Erweiterung der durchschnittliche Korruptionsgrad der Mitgliedsländer angestiegen. Mit der geplanten Erweiterung um die Westbalkanstaaten wird es zu einem weiteren Anstieg kommen. Die Bankenaufsicht kann daher im Zusammenhang mit NPL das Korruptionsproblem nicht mehr länger außer Acht lassen.