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Unter Leitung des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg (Abteilung 6, Referat 61) fand ein Runder Tisch unter Beteiligung von Vertreter*innen relevanter Stakeholder zur „Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V“ statt. Hintergrund des „Runden Tisches“ waren unter anderem Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ (Landtag Baden-Württemberg, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/7980) zur häuslichen Krankenpflege in Baden-Württemberg. Das Ziel des Runden Tisches war es, gemeinsam Lösungsansätze und gemeinsame Verfahren zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung der häuslichen Krankenpflege zu entwickeln. Gemeinsames Verständnis aller Beteiligter war, dass die häusliche Krankenpflege sowohl für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg wie auch für die ambulanten Dienste eine wichtige Säule der pflegerischen und gesundheitlichen Leistungserbringung darstellt. Eine relevante Thematik durchgeführter Diskussionen stellte eine bedarfsangemessene Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V dar. Im Kontext einer pflegewissenschaftlichen Studie sollten Weiterentwicklungspotenziale der häuslichen Krankenpflege in Baden-Württemberg vor allem unter der zentralen Fragestellung entwickelt werden, wie sich die Fachlichkeit der professionellen Pflege zielgerichteter in die Verordnungspraxis und Prozesse der häuslichen Krankenpflege integrieren lässt.
Medizinische Notfälle in Einrichtungen der stationären Langzeitpflege sind vergleichsweise häufig, doch die dabei ergriffenen Maßnahmen entsprechen oftmals nicht einem zuvor geäußerten Willen der Bewohner:innen. Eine mögliche Folge sind unerwünschte Notfallrettungseinsätze und Krankenhauszuweisungen, die eine Unterbrechung der pflegerischen Versorgung bedeuten und mit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Bewohner:innen einhergehen können. Denkbare Ursachen für dieses Vorgehen können die fehlende Rechtssicherheit bei Pflegefachpersonen und eine damit einhergehende Handlungsunsicherheit im Umgang mit Notfallsituationen sein. Hier setzt das Projekt „NOVELLE – Sektorenübergreifendes & integriertes Notfall- und Verfügungsmanagement für die letzte Lebensphase in stationärer Langzeitpflege“ an. Im Mittelpunkt des Projektes stehen Handlungsempfehlungen für ausgewählte medizinische Notfallsituationen in stationären Pflegeeinrichtungen, die den Patient:innen/Bewohner:innenwillen einbinden. Diese Handlungsempfehlungen wurden durch eine interdisziplinär zusammengesetzte Expert:innengruppe bestehend u.a. aus Pflegefachpersonen, Pflegewissenschaftler:innen, Allgemein- und Notfallmediziner:innen, Ethiker:innen und Rechtswissenschaftler:innen erarbeitet. Daran schließt sich die Implementierung und Erprobung der entwickelten Handlungsempfehlungen in Einrichtungen der stationären Langzeitpflege an. In diesem Kontext besteht die Vision des Projektes darin, dass mit dem Anwenden der Handlungsempfehlungen durch Pflegefachpersonen das systematische Handeln in Notfallsituationen verbessert und so die Sicherheit bei der Umsetzung des Bewohner:innenwillens in Pflegeeinrichtungen gesteigert wird.
Im Forschungsprojekt „Sektorenübergreifendes & integriertes Notfall- und Verfügungsmanagement für die letzte Lebensphase in stationärer Langzeitpflege“ (NOVELLE), das vom Gemeinsamen Bundesausschuss aus dem Innovationsfond (Förderkennzeichen: 01NVF18007) gefördert wurde, sind Handlungsempfehlungen für ausgewählte Notfallsituationen stationärer Pflegeeinrichtungen entwickelt worden. Die NOVELLE-Handlungsempfehlungen zielen darauf ab, Notfallsituationen pflegefachlich zu strukturieren und Entscheidungen bezüglich der weiteren Versorgung zu unterstützen. Die NOVELLE-Handlungsempfehlungen basieren auf pflegewissenschaftlicher, ethischer, rechtlicher und medizinischer Grundlage. Die Entwicklung erfolgte sowohl auf Basis von Literaturrecherchen als auch auf Erkenntnissen aus Workshops, Fokusgruppengesprächen und Interviews, die mit Vertreter:innen aus der beruflichen Praxis durchgeführt wurden. Es wurde eine ausführliche Langfassung der Handlungsempfehlungen als auch fünf zusammenfassende Kurzfassungen entwickelt. Des Weiteren wurde ein umfassender Projektbericht verfasst, welcher das Vorgehen im Projekt beschreibt. Zum besseren Verständnis der hier dargestellten Schulungskonzeption und Reflexion wird empfohlen, die Novelle-Handlungsempfehlungen und den Projektbericht begleitend zu konsultieren.