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Diese Ausarbeitung befasst sich mit dem Radverkehr, der gerade durch die Corona-Pandemie, aber auch durch allgemeine Zielsetzung von Städten, Kommunen und Ländern in den vergangenen Jahren mehr in den Fokus gerückt ist. Der Fokus liegt seit einigen Jahren darauf, die Städte und Dörfer lebensfreundlicher zu gestalten und im Zuge dessen auch die Nutzung
von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zu stärken. Diese Abschlussarbeit soll dabei konkret den Radverkehr in den Fokus nehmen. Konkret soll sich diese Arbeit damit befassen, welches Radwegekonzept sich im speziellen Beispiel des Braunschweiger Bohlweges am besten dafür eignet, die allgemein oder spezifisch beschlossenen Zielsetzungen der Stadt Braunschweig sowie die Ziele der autofreien Innenstadt zu erfüllen oder der Erfüllung jener Ziele am nächsten zu kommen. Folgende Forschungsfrage soll also als Leitfaden der Arbeit dienen: „Welches Radwegekonzept leistet am meisten Vorschub, um die Ziele der autofreien Innenstadt auf dem Braunschweiger Bohlweg umzusetzen?“
Eine besondere Herausforderung für die Werbung ist es, für Produkte zu werben, die in der Gesellschaft tabuisiert werden (vgl. Waschek, 1995, S. 9), wie unter anderem für Menstruationsartikel. Dabei ist in den letzten Jahren in der öffentlichen Haltung zur Periode ein Wandel zu erkennen. Die vorliegende Bachelorarbeit setzt sich mit der Darstellung der Menstruation in der deutschen Fernsehwerbung auseinander und hat zum Ziel, die Entwicklung der Werbung mit Blick auf die gesellschaftlichen Vorstellungen zu untersuchen. Die zentrale Forschungsfrage lautet dabei: Inwieweit verändert sich die Darstellung der Menstruation in der deutschen Fernsehwerbung von Menstruationsartikeln hinsichtlich des Menstruationstabus im Zeitvergleich von 1991 bis 2020? Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde eine qualitative inhaltlich-strukturierende und evaluative Inhaltsanalyse von insgesamt zwölf Werbespots der Marken „o.b.“ und „Always“ aus den 90er, 2000er und 2010er Jahren durchgeführt und die Botschaften der Werbungen hinsichtlich einer möglichen Tabuisierung interpretiert. Die Auswertung der Spots ergibt, dass sich auf Ebene der Botschaften Entwicklungen zwischen den Jahrzehnten feststellen lassen: In den Werbungen der 90er Jahre wird die Menstruation in Zusammenhang mit der Notwendigkeit von Hygiene gestellt, während die Werbungen der 2010er Jahre Selbstbestimmung und Aktivität vermitteln. Jedoch lassen sich auf gestalterischer Ebene keine Veränderungen hinsichtlich der Zeit feststellen. Es werden bildlich und sprachlich die Bedingungen des Menstruationstabus eingehalten, indem wissenschaftliche Produktdemonstrationen mit blauer Flüssigkeit gezeigt und Euphemismen verwendet werden. Sowohl in den Werbungen der 90er als auch in den Werbungen der 2010er Jahre lässt sich die Implikation nachweisen, dass Menstruierende ihre Periode verstecken sollen und sie auf Menstruationsprodukte angewiesen sind. Demnach setzt sich die Tabuisierung der Menstruation in den analysierten Werbungen unterschwellig fort. Weitere Betrachtungen der Bewerbung von Menstruationsartikeln sollten sich damit beschäftigen, ob sich die Tabuisierung auch in großen Stichproben nachweisen lassen und wie Rezipient:innen die Werbungen wahrnehmen.
Rassistisch-diskriminierende Einstellungen nicht-ärztlichen Rettungsdienstpersonals in Deutschland
(2023)
Die vorliegende Arbeit untersucht rassistisch-diskriminierende Einstellungen unter nicht-ärztlichen Rettungsdienstmitarbeitenden in Deutschland. Die zentrale Fosrchungsfrage lautet: Welche rassistisch diskriminierenden Einstellungen bestehen unter nicht-ärztlichem Rettungsdienstpersonal in Deutschland? Um diese Frage zu beantworten, wird zusätzlich betrachtet, welche Menschen und Gruppierungen von den resultierenden Verhaltensweisen betroffen sind. Besonders wichtig ist aufzuzeigen, ob die bestehenden Einstellungen Auswirkungen auf die Versorgung von Patient:innen in Notfalleinsätzen haben. Außerdem sollen Ursachen für die Entstehung von rassistisch-diskriminierenden Einstellungen sowie Lösungsmöglichkeiten herausgearbeitet werden.
Datenfusionen zielen darauf ab, durch die Kombination mehrerer Datenquellen vollständige Datensätze zu gewinnen. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Einführung eines Prüfverfahrens zur Qualitätsmessung von Datenfusionen. Dafür erfolgt zunächst eine kurze methodische Vorstellung der verwendeten Datenfusionsverfahren. Anschließend wird am Beispiel der Studie "Schützt politisches Wissen vor Populismus" non Westle (2020) eine Replikation der Hypothesenprüfung mit verschiedenen fusionierten Datensätzen vorgenommen. Die Ergebnisse können als Beleg für die Brauchbarkeit fusionierter Datensätze für komplexere Kausalanalysen gelten und zeigen die Tauglichkeit verschiedener Verfahren der Datenfusion im Vergleich.
Die Studie befasst sich neben der Verbreitung und Nutzung mobilen Arbeitens im Großhandel, dessen Belegschaft analog zum verarbeitenden Gewerbe in der Möglichkeit mobilen Arbeitens geteilt ist, mit den Motiven der Unternehmen für die Fort- bzw. Nichtfortführung mobilen Arbeitens, den Effekten und Herausforderungen mobilen Arbeitens. Zudem beleuchtet sie die Gestaltung betrieblicher Regelungen über die Frage der erlaubten Homeoffice-Tage hinaus. Die Studie repräsentiert die Antworten von 285 Großhandelsunternehmen. Sie zeigt, dass die Fortführung mobilen Arbeitens über die Pandemie hinaus mit der unternehmensseitigen Beurteilung mobilen Arbeitens, dem Vorhandensein eines Betriebsrats, dem Anteil der Angestellten an den Gesamtbeschäftigten und der Bevölkerungsdichte am Unternehmensstandort zusammenhängen. Die Beurteilung mobilen Arbeitens ist vom (Nicht-)Zutreffen positiver und negativer Effekte abhängig: Ein Strukturmodell erklärt rund 60% der Varianz. Während die Arbeitgeberattraktivität das Hauptmotiv für die Ermöglichung mobilen Arbeitens ist, werden Kommunikation, Zusammenarbeit und sozialer Zusammenhalt als die größten Herausforderungen gesehen. Es zeigt sich, dass die betrieblichen Regelungen durch die Unternehmensgröße und das Vorhandensein eines Betriebsrats beeinflusst werden, dass eine Erstattung von Kosten für mobil arbeitende Beschäftigte sich nicht durchgesetzt hat und eine technisch gestützte Kontrolle des Anteils mobil geleisteter Arbeitszeit der Beschäftigten in der Regel nicht stattfindet.